Vermieter müssen teilweise CO2 Kosten tragen.

Aus Haustec.de vom 02.09.2024

Eigentümer:innen verantworten die energietechnischen Eigenschaften ihrer Gebäude und Heizung, daher tragen sie auch Verantwortung für einen beträchtlichen Anteil des Brennstoffverbrauchs und der CO2-Emission. Das Gesetz soll Vermietende motivieren, Energiesparmaßnahmen umzusetzen und Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich zu reduzieren.

Ab der Heizkostenabrechnungen 2023  teilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzdie Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermietenden auf. Der CO2-Preis wird auf die Verbraucherpreise für fossile Brennstoffe umgelegt und muss in den jeweiligen Rechnungen ausgewiesen werden.

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