Wichtiger Bestandteil ist Bürokratieabbau!
- Anfangs als „Guerilla-PV“ bekannt, werden Steckersolargeräte nun im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) klar definiert und geregelt.
- Die Anmeldung beim Netzbetreiber fällt weg.
- Die erlaubte Leistung wird von bisher 600 Watt auf 800 Watt angehoben und somit an den europäischen Standard angeglichen.
- Steckersolargeräte sind künftig bei der Anlagenzusammenfassung ausgenommen.